Plötzlich den Stuhl vor die Tür gestellt bekommen

Eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag kommt für viele Arbeitnehmer überraschend, ist jedoch in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage nicht unüblich.
Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall warnt beispielsweise im Jahr 2026 vor einem massiven Stellenabbau in der Metall- und Elektroindustrie. Schon jetzt gehen jeden Monat fast 10.000 Arbeitsplätze verloren und eine kurzfristige Trendwende ist nicht in Sicht.
Die Unternehmen in Deutschland sind bei Neueinstellungen stark zurückhaltend, sie bauen überwiegend Stellen ab. Das Beschäftigungsbarometer des Münchener Ifo-Instituts zeigt den niedrigsten Wert seit Mai 2020.
oft haben Sie dringende Fragen im Kopf
✅ Ist die Kündigung rechtens?
✅ Droht eine Sperrzeit?
✅ Kann ich eine Abfindung verlangen?
✅ Muss ich jetzt weiter arbeiten?
Kündigung –
was Sie jetzt wissen müssen
Eine Kündigung ist nicht immer wirksam. Häufig bestehen gute Chancen, sich erfolgreich zu wehren.
Wir prüfen für Sie:
- Ist die Kündigung formell wirksam?
- Greift das Kündigungsschutzgesetz ?
- Wurde die Kündigungsfrist eingehalten?
- Besteht Anspruch auf eine Abfindung?
⚠️ Wichtig:
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
Dabei reicht die Möglichkeit der Kenntnisnahme. Das bedeutet es ist ausreichend, dass der Arbeitgeber beweisen kann, dass das Kündigungsschreiben in Ihrem Briefkasten gelandet ist. Es ist nicht entscheidend, ob Sie den Brief tatsächlich nicht rechtzeitig aus dem Briefkasten geholt haben, weil Sie beispielsweise im Urlaub waren.
Bei längeren geplanten Abwesenheiten müssen Sie sicherstellen, dass jemand Ihre Post kontrolliert.
Aufhebungsvertrag –
was Sie jetzt wissen müssen
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich – oft zum Vorteil des Arbeitgebers. Für Arbeitnehmer birgt er jedoch erhebliche Risiken.
Typische Probleme bei Aufhebungsverträgen:
- Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
- Verzicht auf Kündigungsschutz
- Unklare oder zu niedrige Abfindung
- Ungünstige Regelungen zu Zeugnis, Urlaub oder Freistellung
- keine Sprinterklausel
- Fälligkeit der Abfindung oft zu einem späten Zeitpunkt
- Sie haben Ihren Verhandlungsspielraum nicht genutzt
💡 Unser Rat:
Unterschreiben Sie niemals einen Aufhebungsvertrag ohne vorherige anwaltliche Prüfung.
Wir beraten:
:: Persönlich :: telefonisch :: Online und :: bundesweit
Ihre Ansprechpartner:
FLEXIBel
up-to-Date
praxisorientiert
Was ist mit den Kosten
Nehmen sie jetzt Kontakt auf

- Fachanwalt für Arbeitsrecht

- Fachanwalt für Arbeitsrecht
