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Kündigung oder Aufhebungsvertrag erhalten?

 

Plötzlich den Stuhl vor die Tür gestellt bekommen

Eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag kommt für viele Arbeitnehmer überraschend, ist jedoch in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage nicht unüblich.

 

Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall warnt beispielsweise im Jahr 2026 vor einem massiven Stellenabbau in der Metall- und Elektroindustrie. Schon jetzt gehen jeden Monat fast 10.000 Arbeitsplätze verloren und eine kurzfristige Trendwende ist nicht in Sicht. 

 

Die Unternehmen in Deutschland sind bei Neueinstellungen stark zurückhaltend, sie bauen überwiegend Stellen ab. Das Beschäftigungsbarometer des Münchener Ifo-Instituts zeigt den niedrigsten Wert seit Mai 2020.

oft haben Sie dringende Fragen im Kopf

✅ Ist die Kündigung rechtens?
✅ Droht eine Sperrzeit?
✅ Kann ich eine Abfindung verlangen?
✅ Muss ich jetzt weiter arbeiten?

Kündigung –
was Sie jetzt wissen müssen

Eine Kündigung ist nicht immer wirksam. Häufig bestehen gute Chancen, sich erfolgreich zu wehren.

 

Wir prüfen für Sie:

  • Ist die Kündigung formell wirksam? 
  • Greift das Kündigungsschutzgesetz ?
  • Wurde die Kündigungsfrist eingehalten? 
  • Besteht Anspruch auf eine Abfindung?

 

⚠️ Wichtig:
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

 

Dabei reicht die Möglichkeit der Kenntnisnahme. Das bedeutet es ist ausreichend, dass der Arbeitgeber beweisen kann, dass das Kündigungsschreiben in Ihrem Briefkasten gelandet ist. Es ist nicht entscheidend, ob Sie den Brief tatsächlich nicht rechtzeitig aus dem Briefkasten geholt haben, weil Sie beispielsweise im Urlaub waren. 

 

Bei längeren geplanten Abwesenheiten müssen Sie  sicherstellen, dass jemand Ihre Post kontrolliert. 

Aufhebungsvertrag –
was Sie jetzt wissen müssen

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich – oft zum Vorteil des Arbeitgebers. Für Arbeitnehmer birgt er jedoch erhebliche Risiken.

 

Typische Probleme bei Aufhebungsverträgen:

  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
  • Verzicht auf Kündigungsschutz
  • Unklare oder zu niedrige Abfindung
  • Ungünstige Regelungen zu Zeugnis, Urlaub oder Freistellung
  • keine Sprinterklausel
  • Fälligkeit der Abfindung oft zu einem späten Zeitpunkt
  • Sie haben Ihren Verhandlungsspielraum nicht genutzt

 

💡 Unser Rat:
Unterschreiben Sie niemals einen Aufhebungsvertrag ohne vorherige anwaltliche Prüfung.

Wir beraten:                  

:: Persönlich :: telefonisch :: Online und :: bundesweit

Ihre Ansprechpartner: 

Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf, damit wir einen passenden Termin finden.  Wir beraten persönlich, telefonisch und per Videokonferenz bundesweit

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht haben wir besondere theoretische und praktische Kenntnisse im Arbeitsrecht erworben. Ebenso besuchen wir jährlich verschiedene Fortbildungen, um auf dem aktuellsten Stand zu bleiben.

Wir vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wir haben Lösungen für alle Ihre arbeitsrechtlichen Probleme und verlieren auch nie Ihre wirtschaftlichen Interessen aus dem Auge.

Was ist mit den Kosten


Beratungs-hilfe

 

Sollten Sie nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen oder gewerkschaftlichen Rechtsschutz haben, dann können Sie bei fehlenden finanziellen Mitteln das Institut der Beratungshilfe in Anspruch nehmen. 

 

Dazu suchen Sie das Amtsgericht Ihres Wohnortes auf und beantragen bei der Rechtsantragsstelle einen Beratungshilfeschein. Dazu müssen Sie der verantwortlichen Person Ihre Einnahmen und Ausgaben darlegen und nachweisen. Sollten Ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen, erteilt man Ihnen einen Beratungsschein. 

 

Mit diesem Schein können Sie uns aufsuchen und zahlen für die Beratung und außergerichtliche Vertretung lediglich einen Eigenanteil von 15,00 € (brutto). Den Rest übernimmt die Staatskasse. 

Prozesskosten-Hilfe

 

Funktioniert ähnlich wie die Beratungshilfe. Sie können in dem Fall, in dem Sie die Kosten für die gerichtliche Vertretung durch einen Anwalt oder den Prozess nicht aufbringen können, Prozesskostenhilfe bei dem für Ihre Angelegenheit zuständigen Gericht beantragen. 

 

Im Falle einer Kündigungsschutzklage ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihre Arbeitsleistung überwiegend erbringen. 

 

Auch dort hilft Ihnen  die Rechtsantragsstelle oder ein Rechtspfleger beim Arbeitsgericht weiter. (In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang. Sie können auch mithilfe der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eine Klage gegen Ihre Kündigung erheben).

Nehmen sie jetzt Kontakt auf

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Oliver Lentze, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Magdeburg
Maximilian Rein, Rechtsanwalt in Magdeburg